Rechtsprechung
LAG Berlin, 04.04.2001 - 6 Sa 479/01 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,52098) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Berlin, 13.12.2000 - 30 Ca 16368/00
- LAG Berlin, 04.04.2001 - 6 Sa 479/01
- LAG Berlin, 04.05.2001 - 6 Sa 479/01
Wird zitiert von ... (4)
- BAG, 10.10.2002 - 8 AZR 8/02
Ausschlußfrist
Dieser Rechtsprechung folgen auch die Instanzgerichte (vgl. LAG Köln 28. August 2001 - 13 Sa 19/01 - LAGE BetrVG 1972 § 103 Nr. 18; ebenso LAG Berlin 4. April 2001 - 6 Sa 479/01 - nv. - LG Bonn, 21.05.2015 - 14 O 49/13 Nach dem LAG Berlin soll ein deklaratorisches Schuldanerkenntnis durch Abrechnung auch zu einem Zeitpunkt mit diesen Rechtsfolgen möglich sein, in dem die Forderung bereits nach Ablauf der Ausschlussfrist verfallen war (LAG Berlin, Urteil vom 04.04.2001 - 6 Sa 479/01, unveröffentlicht, zitiert nach BAG, NZA 2003, 329, 332).
- LAG Niedersachsen, 16.11.2001 - 10 Sa 797/01
Anspruch eines Arbeitnehmers auf Zahlung aus einem kausalen Schuldanerkenntnis
Diese Erwägungen greifen im Bereich der zweiten Stufe einer zweistufigen Ausschlussfrist jedoch nicht (offengelassen von BAG, 29.05.1985, 7 AZR 124/83 , AP Nr. 92 zu § 4 TVG - Ausschlussfristen ; a.A. LAG Berlin, 04.04.2001, 6 Sa 479/01, juris). - OLG München, 12.03.2015 - 23 U 1960/14
Anforderungen an den Nachweis des Vorliegens eines Pfändungs- und …
Anders als in dem vom LAG Berlin entschiedenen Fall (Urteil vom 04.04.2001, 6 Sa 479/01) betrifft die Abänderung der erstinstanzlichen Entscheidung nicht nur einen Teilbetrag der Klageforderung, so dass eine Anwendung des § 97 Abs. 1 ZPO i.V.m. § 92 Abs. 2 Alt. 1 ZPO ausscheidet.